Stefan Enggist

Haben Gefangene ein Recht auf Gesundheit?

Referat von Stefan Enggist, Bundesamt für Gesundheit, ex WHO Europa, Kopenhagen

Dienstag, 20. März 2018, 20:00 Uhr, Congress Hotel Seepark, Seeparkstrasse 47, Thun

Eintritt frei, Kollekte

Frische Luft,genügend Raum und Bewegung, eine ausgewogene Ernährung, sinnstiftende soziale Kontakte und der Zugang zur Gesundheitsversorgung. Diese Voraussetzungen für eine gute Gesundheit gelten auch für Menschen im Freiheitsentzug.

Manche Gesundheitsprobleme kommen in Haft häufiger als in der Allgemeinbevölkerung vor. Dies trifft auf Suchterkrankungen, psychische und psychiatrische Erkrankungen, aber auch auf Infektionskrankheiten wie Hepatitis oder HIV zu. Obwohl ihnen die Freiheit entzogen ist, haben Menschen in Haft einen Rechtsanspruch auf einwandfreie ärztliche Betreuung.

Gesundheit im Gefängnis

Der Staat hat sie in Gewahrsam genommen und schuldet ihnen besondere Fürsorge. Er muss ihnen dieselben Möglichkeiten bieten, ein gesundheitsförderliches Leben zu führen wie den Menschen in Freiheit. Dieser Grundsatz ist im internationalen und im nationalen Recht als sogenanntes «Äquivalenzprinzip» verbrieft. Das ist auch für die öffentliche Gesundheit wichtig: Massnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention verringern die Risiken der Krankheitsübertragung, und gesunde Haftentlassene haben bessere Chancen auf Wiedereingliederung als kranke.